Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Citys Fahrschule
Stand: 15.12.2025
1. Fahrunterricht und Gewährleistung
- Alle Fahrlehrer:innen der Citys Fahrschule sind staatlich geprüft und im Besitz einer gültigen Fahrlehrerbewilligung.
- Fahrlehrerpraktikanten dürfen Lernfahrten begleiten. Sie erteilen jedoch nur dann selbständig Unterricht, wenn der Fahrschüler vorgängig informiert wurde und ausdrücklich zustimmt.
2. Lektionsdauer
- Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten.
- Instruktionen, Erklärungen und Schlussbesprechungen sind in der Lektionszeit inbegriffen.
- Abweichende Lektionsdauern können individuell vereinbart werden, die Kosten passen sich entsprechend an.
3. Lernfahrausweis
- Der gültige Lernfahrausweis ist während jeder Fahrlektion mitzuführen.
- Fehlt der Ausweis, kann die Lektion nicht durchgeführt werden. Die Kosten bleiben geschuldet.
4. Terminbuchungen
- Fahrlektionen können telefonisch, per SMS, E-Mail oder WhatsApp vereinbart werden.
- Eine Buchung ist verbindlich, sobald sie von der Fahrschule bestätigt wurde.
- Muss eine Lektion aus organisatorischen Gründen verschoben oder abgesagt werden, informiert die Fahrschule so früh wie möglich. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
5. Abmeldungen, Verspätungen und Prüfungen
- Fahrlektionen: Absage mindestens 24 Stunden vor Beginn, sonst wird die Lektion vollumfänglich verrechnet (Ausnahme: Arztzeugnis).
- Prüfungen: Absage mindestens 5 Arbeitstage vor dem Termin, sonst können Gebühren des Strassenverkehrsamts entstehen.
- Verspätungen: Die Fahrschule ist sofort telefonisch zu informieren. Nach 15 Minuten Wartezeit besteht keine Verpflichtung mehr, die Lektion durchzuführen. Die Kosten werden dennoch verrechnet.
- Dokumente: Lernfahrausweis, Ausweis und Prüfungsaufgebot müssen bei Fahrlektionen und Prüfungen vorhanden sein. Fehlende Dokumente entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
6. Bussen
- Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers entstehen, gehen zu seinen Lasten.
7. Alkohol, Medikamente und Drogen
- Die gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
- Bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit (Alkohol, Drogen, Medikamente) kann die Lektion verweigert oder abgebrochen werden. Die Kosten bleiben geschuldet.
8. Fahrzeuge
- Fahrlektionen finden in ausgerüsteten Fahrschulfahrzeugen statt.
- Motorradfahrstunden werden grundsätzlich auf dem Fahrzeug des Fahrschülers durchgeführt.
- Das Fahrzeug muss betriebssicher und korrekt ausgerüstet sein.
9. Versicherung und Administration
- Fahrstunden (Kat. B): Die Versicherung und administrative Aufwände sind im Lektionspreis inbegriffen. Es fällt keine separate Pauschale an.
- Unfall- und Haftpflichtversicherung: Ist Sache des Fahrschülers, soweit nicht durch die Fahrschulversicherung gedeckt.
10. Preise
- Fahrstunden:
- Einzellektion: CHF 89.–
- 5er-Abo: CHF 425.–
- 10er-Abo: CHF 800.–
- Motorrad-Grundkurs (12 Std.): CHF 420.–
- Abonnemente sind vor Beginn oder spätestens zu Kurs-/Lektionsbeginn zu bezahlen.
- Fahrstunden, die erst nachträglich (auf Rechnung) bezahlt werden, kosten CHF 100.– pro Lektion.
- Nicht genutzte Lektionen eines Abos werden zurückerstattet.
- Für die Prüfungsfahrt inkl. Hin- und Rückfahrt werden 2 Lektionen verrechnet.
- Prüfungsgebühren des Strassenverkehrsamts gehen zu Lasten des Schülers.
11. Kurse und Gruppengrössen
- Motorrad-Grundkurs: mind. 3, max. 5 Teilnehmende
- Verkehrskundeunterricht: mind. 4, max. 12 Teilnehmende
- Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben.
- Bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus organisatorischen Gründen können Kurse abgesagt oder verschoben werden. Bereits bezahlte Kursgelder werden in diesem Fall zurückerstattet oder gutgeschrieben.
12. Abmeldungen bei Kursen
- Abmeldungen müssen schriftlich (SMS oder E-Mail) erfolgen.
- Rücktrittsgebühren:
- 20–14 Tage vor Kursbeginn: 20 % des Kursgeldes
- 13–7 Tage vor Kursbeginn: 40 % des Kursgeldes
- ab 6 Tage vor Kursbeginn: 80 % des Kursgeldes
- Nichterscheinen ohne Abmeldung: voller Kurspreis.
- Bei Krankheit oder Unfall erfolgt gegen Vorlage eines Arztzeugnisses eine Rückerstattung oder Gutschrift.
13. Ausschluss
- Bei groben Verstössen (z. B. fehlende Schutzausrüstung, wiederholte Verspätungen, Sicherheitsrisiken) kann ein Teilnehmer ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
14. Haftungsausschluss
- Die Teilnahme an Fahrstunden und Kursen erfolgt auf eigenes Risiko.
- Die Fahrschule übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Verlust von persönlichen Gegenständen.
15. Änderungen der AGB
- Citys Fahrschule behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
- Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Version.